Möglichkeiten der Bestattung

Erdbestattungen

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist immer noch die gebräuchlichste Bestattungsart. Eine besondere Willenserklärung ist, im Gegensatz zu einer Feuerbestattung, dazu in der Regel nicht notwendig.


 

Es ist ein Grab vorhanden

Hier muss zuerst geprüft werden, ob das Grab belegt werden kann. In Ottweiler gelten Ruhefristen von 30 Jahren.

In anderen Gemeinden kann dies auch eine längere oder kürzere Zeitspanne sein.

 

Sofern der Verstorbene oder der Auftraggeber der Bestattung nicht selbst Besitzer der Grabstätte ist (dies ist aus der Graburkunde ersichtlich), muss vor der Bestattung die schriftliche Zustimmung des Grabbesitzers eingeholt werden. In einigen Gemeinden genehmigen die Behörden jedoch nur die Beisetzungen von Familienangehörigen des Grabbesitzers.

 

War der Verstorbene selbst der Grabbesitzer, wird das Nutzungsrecht nach der Beisetzung auf den nächsten Angehörigen umgeschrieben.

 

Die Reihenfolge des Anspruchs richtet sich nach der Erbfolge, sofern der verstorbene Grabbesitzer zu Lebzeiten keine andere schriftliche Verfügung getroffen hat.

 

Es ist kein Grab vorhanden

In diesem Fall kann ein Grab an dem Ort erworben werden, an dem der Verstorbene oder ein Familienangehöriger seinen ständigen Wohnsitz hatte bzw. hat.

Feuerbestattung, Urnenbegräbnis, Einäscherung

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist die Einäscherung (Verbrennung) des Verstorbenen im Sarg. Sie ist jederzeit möglich, wenn sie der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Dazu sollte seine handschriftliche Willenserklärung (datiert und unterzeichnet mit Vor- und Zuname) vorliegen.


Oft fehlt eine solche Erklärung. In diesem Fall können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen uns gegenüber schriftlich bekunden.

 

Zur Einäscherung sind Bescheinigungen vom Amtsarzt und der Polizei notwendig, die wir besorgen. Nach der Einäscherung des Verstorbenen wird die Urenbeisetzung organisert bzw. die Urne der Seebestattungsreederei (Seebestattung) dem Ruheforst (Baumbestattung) oder einem auswärtigen Friedhof übersandt. Die Formalitäten hierfür übernehmen wir.

 

Die Feuerbestattung ist von beiden kirchlichen Konfessionen gleichermaßen anerkannt.

 

Die Trauerfeier mit dem Sarg findet vor der Einäscherung statt, entweder in der Friedhofskapelle, der Kirche oder im Krematorium.

 

Die Urne wird zu einem späteren Zeitpunkt – oftmals im engsten Familienkreis – beigesetzt. Um diese doppelte seelische Belastung zu vermeiden, entscheiden sich manche Familien trotz der größeren Zeitspanne zwischen Todesfall und Beisetzung auch für eine Urnenbeisetzung, die gleichzeitig als Urnentrauerfeier gestaltet wird.

 

Urnen können beigesetzt werden:

 

  • In Urnengräbern
  • In der Urnenwand
  • Im Baumgrab auf dem Ottweiler Friedhof
  • Im Friedwald in einem vorhandenen Rasengrab
  • In Gräbern, wie sie auch bei Erdbestattungen Verwendung finden
  • Zur See
  • Im anonymen Urnenfeld